Tarife

Ich bin als freiberufliche Pflegefachfrau bei den Krankenkassen anerkannt und rechne die Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab (Tiers payant). Somit entstehen keine Mehrkosten gegenüber der öffentlichen Spitex.

Die notwendige ärztliche Verordnung hole ich bei Ihrem Hausarzt ein.

Aus organisatorischen Gründen kann ich Ihnen nur Einsätze ab 30 Minuten anbieten.

Die schweizweit festgelegten kassenpflichtigen Tarife betragen pro Stunde:

A
Abklärung und Beratung
CHF 76.90
B
Untersuchung und Behandlungspflege
CHF 63.00
C
Grundpflege
CHF 52.60

Der Kanton Aargau legt fest, dass die Kostenbeteiligung der Patienten 20% der täglichen Kosten beträgt, jedoch maximal CHF 15.35 pro Tag

Diese kassenpflichtigen Leistungen beinhalten (Auszug des KLV Art. 7):

A - Leistungen

Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination

  1. Ermittlung des Pflegebedarfs und des Umfeldes des Patienten und der Planung der notwendigen Massnahmen
  2. Beratung des Patienten sowie gegebenenfalls der nichtberuflich an der Pflege Mitwirkenden bei der Durchführung der Krankenpflege. Insbesondere Beratung im Umgang mit Krankheitssymptomen, bei der Einnahme von Medikamenten oder beim Gebrauch medizinischer Geräte, inklusive notwendiger Kontrollen
  3. Koordination der Massnahmen sowie Vorkehrungen im Hinblick auf Komplikationen in komplexen und instabilen Pflegesituationen durch spezialisierte Pflegefachpersonen.

B - Leistungen

Massnahmen der Untersuchung und Behandlung

  1. Messung der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Gewicht, Temperatur, Atem)
  2. Bestimmung des Zuckers im Blut und Urin
  3. Entnahme von Untersuchungsmaterial zu Laborzwecken
  4. Massnahmen der Atemtherapie (Inhalation, Atemübungen)
  5. Einführen von Sonden oder Kathetern und die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen
  6. Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten sowie Dokumentation der damit verbundenen Tätigkeiten
  7. Enterale oder parenterale Verabreichung von Nährlösungen
  8. Massnahmen zur Überwachung von Infusionen
  9. Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden
  10. Pflegerische Massnahmen bei Störung der Blasen- oder Darmentleerung
  11. Pflegerische Massnahmen zur Umsetzung der ärztliche Therapie im Alltag, wie Einüben von Bewältigungsstrategie

C - Leistungen

Massnahmen der Grundpflege

  1. Körperpflege, wie Unterstützung beim Waschen oder Duschen, Hilfe beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken und der Mundpflege
  2. Betten, lagern, mobilisieren, Massnahmen zur Verhütung oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut

Weitere Angebote (nicht kassenpflichtig)

Falls Sie zusätzliche Leistungen benötigen, können wir dies gerne individuell vereinbaren.

Zum Beispiel:

  • Begleitung zum Hausarzt
  • Hilfe beim Frühstück richten
  • Bett frisch beziehen
  • Haustiere füttern

Tarif pro Stunde: CHF 60.00

 

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